Die Steuerberatung ist für uns, neben der Erstellung von Steuererklärungen und Steuervergütungsanträgen, der Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung, Betriebsprüfern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof in erster Linie Steuerplanung und die Entwicklung von Steuergestaltungen und Steuerstrategien, insbesondere:
- Zielgerichtete Gestaltung des Jahresabschlusses im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
- Steuerliche Beratung in Fragen der Rechtsformwahl, der Unternehmensnachfolge, des Unternehmens- und Beteiligungskaufes
- Steuerliche Gestaltung und Beratung auf der Grundlage von Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz
- Steuergestaltung in Sanierungsfällen
- Internationale Steuerrechtsberatung
- Bearbeitung verfahrensrechtlicher Fragen, insbesondere Begleitung vor Finanzgerichten
- Steuerliche Gestaltungen bei Erbschaften und Schenkungen
- Gerichts- und Privatgutachten
- Unternehmensbewertungen, als Entscheidungshilfe für den An- und Verkauf von Unternehmensanteilen
- Erstellung von Bewertungsgutachten bei Auseinandersetzungen, Einbringungen, Fusionen, den Abschluß von Unternehmensverträgen (z. B. Gewinnabführungsverträgen Beherrschungsverträgen) und für schiedsgutachterliche Zwecke
Das Geschäftsfeld Wirtschaftsprüfung nehmen wir über die eigens von uns hierzu gegründete SGK AUDITNET GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Königstein und Heidenau, wahr.
Komplexer werdende Umweltbedingungen und Technologien, sich ständig verändernde Märkte und die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft bewirken tiefgreifende Veränderungen für Ihr Geschäft und Ihres Risikoumfeldes. Vom Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer wird erwartet, dass er die Planung und Durchführung der Abschlussprüfung auf die veränderten Bedingungen ausrichtet.
Das Dienstleistungsangebot der SGK Auditnet GmbH umfasst die klassischen Aufgaben der Wirtschaftsprüfung wie:
- Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen einschließlich Konzernabschlussprüfungen bei Kapital- und Personengesellschaften
- Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen (z. B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung)
- Prüfungen nach den Regeln des US-GAAP oder den IAS
- EDV-Systemprüfungen
- Prüfung von Sonderbilanzen anlässlich von Gründungen, Umwandlungen, Fusionen, Auseinandersetzungen, Liquidationen, Vergleichen und Insolvenzen.
Gleichrangig neben den Prüfungen steht für uns stets das Beraten der Unternehmen und der Unternehmer. Prüfungsfeststellungen verwerten wird deshalb zu Analysen der betriebswirtschaftlichen Tätigkeit. Darüber berichten wir gesondert in Form von Verbesserungsvorschlägen und weisen auch auf Problemlösungen hin.
Eine umfassende Beratung ist heute nur noch möglich, wenn sie auch die Rechtsberatung umfasst. Dies übernimmt umfassend und kompetent bei uns Rechtsanwältin Mag. iur. Susen Knabner. Tätigkeitsschwerpunkte sind die Bereiche Wirtschaftsrecht und Erbrecht, in dessen Rahmen wir auch für Gerichte Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften wahrnehmen. Im Rahmen des Wirtschaftsrechts stehen wir insbesondere den mittelständischen Unternehmen und Unternehmern in den diese betreffenden Rechtsgebieten zur Verfügung. So decken wir die Bereiche Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge, Gewerbemietrecht, Familienrecht für Unternehmer, Sanierung von Unternehmen bis hin zu Insolvenzplanverfahren und Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren sowie das Baurecht ab. Wir vertreten Sie auch gerne in zivilrechtlichen Verfahren und treiben Ihre offenen Forderungen ein.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Wirtschaftsrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Immobilienrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Baurecht
- allgemeines Zivilrecht
- Forderungsbeitreibung
Einige Unternehmen werden von uns bereits in dritter Generation betreut. Wir engagieren uns beginnend mit der Existenzgründungsberatung für die Belange Ihres Unternehmens. Dies geschieht zum einen in wirtschaftlicher Hinsicht, z.B. durch Bilanz- und GuV-Analysen, Analysen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Berechnungen zur Investitions- und Finanzplanung oder Einführung von Kostenrechnungssystemen. Wir unterstützen Sie in Fragen der Unternehmensnachfolge ebenso wie bei einer Umwandlung oder dem Unternehmensankauf oder -verkauf unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Situation. Auch im Bankengespräch können Sie auf uns zählen.
- Unternehmensbewertung
- Gestaltung und Abwicklung des An- und Verkaufs von Unternehmen
- Erstellung von Bewertungsgutachten als Entscheidungsgrundlage für Kauf / Verkauf von Unternehmungen
- Existenzgründungsberatung
- Liquiditäts- und Ertragsplanung
- Finanzierungsberatung
- Betriebswirtschaftliche Analysen
- Einrichtung von Kostenrechnungen
- Entwerfen von Sanierungskonzepten
- Ausarbeitung von Gutachten für Kreditbeschaffung
In unserer Funktion als Treuhänder arbeiten wir unter Vorgabe eigener strenger Kriterien, um den gewünschten Erfolg für unsere Mandanten zu gewährleisten. Die Mittelverwendungskontrolle der vom Mandanten eingesetzten Geldmittel und zeitnahe Rechnungslegung darüber genießen in unserer Aufgabe als Treuhänder höchste Priorität.
In familien- und inhabergeführten Unternehmen werden Überlegungen zur Unternehmensnachfolge häufig zu spät angestellt.
Unsere Kanzlei empfiehlt, diese Fragen frühzeitig zu lösen. Es ist notwendig und wichtig, dass der oder die Unternehmer rechtzeitig ihre Ziele hinsichtlich der Unternehmensnachfolge bestimmen.
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, der gesellschaftsvertraglichen und familiären Gegebenheiten sowie der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt unsere Kanzlei ein Nachfolgekonzept, das den Zielen der Inhaber am besten entspricht.
Die folgenden Unternehmensnachfolgekonzepte haben sich aus unserer Sicht in der Praxis bewährt:
- Familiennachfolge
- Fremdgeschäftsführung
- Management-Buy-In-Modelle
- Management-Buy-Out-Modelle
- Verkauf des Unternehmens
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Verpachtung und Betriebsaufspaltung
- Nießbrauchbestellung
- Stiftungsmodelle
- Verkauf des gesamten Unternehmens, aber Beibehaltung der Unternehmensführung.
Unsere Kanzlei begleitet Sie, falls gewünscht, auch bei der Umsetzung der Nachfolgeregelungen, das heißt, wir schalten uns in die Vertragsverhandlungen über Verkaufs- und/oder Beteiligungskonzepte und in Finanzierungsüberlegungen mit ein.
Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Unternehmensnachfolge alle Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der laufenden Besteuerung. Durch unsere Kooperation mit Rechtsanwälten sind wir in der Lage auch alle erbrechtlichen Fragen zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.
Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet eine Vielzahl sich grundlegend unterscheidender Rechtsformen. Diese Rechtsformen haben auch unterschiedliche wirtschaftliche Bedeutungen. Seit jeher bestand daher bei den Unternehmern ein großes Bedürfnis, im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung auch die Unternehmensstruktur zu ändern. Die verschiedenen Formen der Umwandlung, Verschmelzung und Formwechslungsarten bedürfen, vor allem im Hinblick auf die sich laufend ändernde Rechtsprechung, einer fundierten Analyse. Selbstverständlich sind die Wünsche der Mandanten im Vordergrund. Jedoch lassen sich aufgrund der Gesetzeslage und der Rechtsprechung nicht alle Wünsche so erfüllen; wir versuchen aber aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Gebiet das Optimum herauszuholen.
Die Unternehmensumwandlung kann in etlichen Bereichen größtenteils steuerfrei durchgeführt werden. Auch hier sind die Verbindungen zu anderen Steuergesetzen, z.B. Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuergesetz, Rechnung zu tragen.
Bitte beachten Sie, dass solche Umwandlungen nicht im „Hauruck-Verfahren“ erledigt werden können, sondern eine umfangreiche Planung erfordern. Nicht unerwähnt darf die Problematik des Gesellschaftsrechtes und des Handelsrechtes bleiben. Dies bezieht sich vor allem auf Fälle, in denen durch die Umwandlung neue Beteiligungsverhältnisse entstehen oder sogar einige Gesellschafter ausscheiden.
Das Risiko, bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen Doppelbesteuerungen zu erleiden, hat sich in jüngster Zeit dramatisch erhöht. Mit Sicherheit genügt es nicht mehr, die Beanstandungen der Finanzbehörden abzuwarten und anschließend darauf zur reagieren. Die Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen im Ausland sind gefordert zu agieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Die Mitgliedschaft in der INAA GROUP (international network of accountants and auditors) ermöglicht uns auf ein Netzwerk von Kollegen in allen wesentlichen Industrieländern der Welt zurückzugreifen.
Wir sind deshalb in der Lage, unsere Mandanten beim Export in andere Länder, bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland, bei der Akquisition oder dem Verkauf ausländischer Unternehmen, bei Joint Ventures und strategischen Allianzen mit ausländischen Unternehmen, bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen im Konzern sowie bei allen sonstigen grenzüberschreitenden Steuerfragen zu beraten.